Frage:
Was bringt ein Zweitwohnsitz?
Postbote
2010-11-07 06:18:12 UTC
Man hört und liest immer von Leuten, die zusätzlich zum Erstwohnsitz irgendwo ihren Zweitwohnsitz anmelden, doch was bringt das? Wirkliche Vorteile konnte mir noch niemand nennen, im Gegenteil, ich kenne viele, die dann auf einmal Zweitwohnsitzsteuer oder zusätzliche Müllgebühren zahlen mussten, also nur Nachteile! Daher noch einmal die Frage: Was bringt es, einen Zweitwohnsitz anzumelden? Man kann doch auch irgendwo wohnen, ohne sich da anzumelden. Solange man am Erstwohnstz postalisch erreichbar ist, ist doch alles in Butter. Deshalb wäre ich dankbar, wenn mir jemand die Vorteile aufzählen könnte.
Sechs antworten:
Helgale
2010-11-08 06:20:47 UTC
Das Meldegesetz sagt bei 2 Wohnungen aus, daß der überwiegende Aufenthalt, die Hauptwohnung ist. Sofern Du der Meldebehörde sagst, wo Du die meiste Zeit verbringst, wird diese Wohnung von amtswegen die Hauptwohnung.

Vorteil bei einer Zweitwohnung, daß Du Dein Auto auch bei dieser Gemeinde anmelden kannst.

Genausogut kommen Kosten (Abwasser) u.dergleichen auf Dich zu.

Sofern Du eben zwei Wohnungen hast, mußt Du auch beide anmelden.
schmidt.christoph
2010-11-08 06:56:34 UTC
Der Vorteil ist, dass Du erhebliche Steuerrückzahlungen bekommst, wenn Du zB am Zweitwohnsitz arbeitest aber nachweisen kannst, dass Dein Lebensmittelpunkt weiter am Erstwohnsitz ist. Das kann sich RICHTIG lohnen, je nach Entfernung, Kosten vor Ort etc.
die wölfin
2010-11-07 17:57:54 UTC
Solltest du einen Nebenwohnsitz haben und dich nicht angemeldet haben, machst du dich definitiv strafbar. In Deutschland besteht Meldepflicht. Du musst dich innerhalb einer Woche anmelden. Machst du dies nicht gibt es ein Bussgeldverfahren.
anonymous
2010-11-07 14:23:08 UTC
Kommt darauf an wo man wohnt (Deutschland/EU oder Schweiz)
OWL
2010-11-07 14:21:45 UTC
Du bist verpflichtet dich in der Stadt wo du einen Wohnsitz hast dich anzumelden. Damit musst du u.U. auch den Zweitwohnsitz anmelden. In vielen Städten wird dann aber eine Zweitwohnsitzsteuer nötig. Also wenn Du nicht selbst im Mietvertrag stehst, Füße still halten und nicht anmelden!
?
2010-11-07 14:48:38 UTC
Die Gemeinde/Stadt in der der Erstwohnsitz liegt erhält den Anteil an der Einkommenssteuer, der den Gemeinden zusteht. Durch die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes geht die "Zweite Gemeinde" finanziell leer aus. Sie hält jedoch an dem Zweitwohnsitz auch dem "Zweitwohner" alle Angebote vor wie z.B. Infraktruktur usw. zur Verfügung. Das heißt, der "Zweitwohner" kostet, bringt aber nichts in die Kasse ein.

Die meisten "Zweitwohner" haben aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, um Entfernungen zu überbrücken, die zu weit zum Pendeln sind. Diese Zweitwohnsitze lassen sich natürlich, wenn auch meistens zeitlich begrenzt, von der Steuer absetzen. Der "Zweitwohner" holt sich also auch noch mal Steuern zurück. Davon wird er ja wohl die Zweitwohnsteuer zahlen können.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...