Wir haben ein vielstufiges Demokratiesystem:
Am Beispiel von Nordrhein-Westfalen (eines unserer Bundesländer) ist die kleinste Gliederung die Gemeinde oder Stadt, die über ein eigenen "Parlament", den Gemeinde- bzw. Stadtrat, verfügt. Ratsvorsitzender ist der Bürgermeister.
Die übergeordnete Gliederung ist der Kreis mit dem Kreistag als Parlament und dem Landrat als Vorsitzenden. Den Kreisen sind die sogenannten "kreisfreien Städte" (Großstädte) gleichgestellt. Hier gibt es den Stadtrat, den Oberbürgermeister und die Bürgermeister.
Die weitere übergeordnete Gliederung ist die Bezirksregierung, an deren Spitze der Regierungspräsident steht. Ein Parlament, wie bei den unter- und übergeordneten Gliederungen gibt´s hier nicht.
Die nächst höhere Gliederung ist das Bundesland mit dem Landtag als Parlament, dem Landeskabinett (Landesminister) und dem Ministerpräsident als Spitzenpolitiker. Bei den "kleinen Bundesländern", genannt "Stadtstaaten", ist das Parlament die sogenannte "Bürgerschaft". Die Minister heissen hier "Senatoren" und das Kabinett "Senat".
Vertreter der Länder und Stadtstaaten entsenden die Mitglieder in den Bundesrat, entsprechend der Bevölkerungsgröße und der im Landtag regierenden Parteien. Die Vertreter der Länder sind regelmäßig Mitglieder des Landeskabinetts.
Beschlussfassendes Gremium auf der Ebene der BRD (Bundesrepublik Deutschland) ist der Deutsche Bundestag mit ca. 600 Abgeordneten. Die Abgeordneten wählen aus ihrer Mitte den Bundeskanzler, der die Minister (das Bundeskabinett) bestimmt. Viele vom Bundestag verabschiedete Gesetze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesrates. Von daher kann der Bundesrat ein Regulativ zum Bundestag sein, je nach der parteipolitischen Zusammensetzung der beiden "Kammern". Es kann aber auch dazu führen, dass sich beide Kammern gegeneinander aus parteipolitischer Taktik blockieren.
Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsidenz. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, die zur Hälfte aus dem Deutschen Bundestag und zur anderen Hälfte aus einer gleichgroßen Anzahl von Vertretern der Bundesländer besteht. Eine Direktwahl ist nicht vorgesehen.
Die kommunalen Gremien (Gemeinde- und Stadträte, Bürgermeister und Landräte werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Gleiches gilt für die Mitglieder des Landtages.
Der Deutsche Bundestag wird auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Der Bundespräsident wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und darf nur einmal wiedergewählt werden.
Ich hoffe, Dir hiermit einen Überblick über den demokratischen Aufbau unseres Landes gegeben zu haben.