Frage:
Wie ist das Regierungstruktur in Deutschland?
chuong nguyen
2006-07-19 05:46:03 UTC
ich bin ein Ausländer aus Vietnam,und studiere in Erfurt.Aber es ist so peinlich,dass ich schon seit 2 Jahre in DL bin und weiß nicht,wie der deutsche Staat aufgebaut wird.Bis daher weiß ich nur,dass es 3 Teile von dem Staat gibt, legislativ,executiv und jurislativ...aber wie genau ist es?Wer ist "der Chef" von jedem?kann jemand mir etwas zeigen?Danke schön
Sechs antworten:
andras_8
2006-07-19 05:54:06 UTC
In der Staatstheorie versteht man unter Gewaltenteilung (Gewaltentrennung) eine Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Träger. Ursprünglich bezog sich dies auf Krone, Adel und Bürgertum mit dem Zweck, Macht durch Macht zu zügeln (Montesquieu: Vom Geist der Gesetze. 1748). Für die modernen Demokratien gilt die Gewaltentrennung als unverzichtbare Voraussetzung. Sie greift vornehmlich dann, wenn zuvor die "politische Freiheit" als Zweck eines Gemeinwesens genannt wird. Wird - aus welchen Gründen auch immer - die politische Freiheit hintan gestellt, interessiert auch nicht mehr die Frage nach der Gewaltenteilung.



Es gibt verschiedene Ebenen der Gewaltenteilung; meistens bezeichnet der Begriff die horizontale Gewaltentrennung zwischen den 3 Staatsorganen Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte). Mit der Gewaltentrennung soll die Einmischung eines Staatsorgans in die Aufgaben eines andern minimiert werden.



Parlamentsabsolutismus, Personalunion von Amt und Mandat sowie Fraktionszwang gefährden allerdings das Prinzip tatsächlicher Gewaltenteilung schwerwiegend



In Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz festgelegt:



Nach dem unveränderlichen Artikel 20 GG wird die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt (horizontale Ebene). Die Organe der Gesetzgebung sind Bundestag und Bundesrat, das Organ der vollziehenden Gewalt die Bundesregierung. Aufgrund der ebenfalls im Grundgesetz festgelegten Gewaltenverschränkung, die durch die Wahl der Regierung durch den Bundestag entsteht, wird die institutionelle Gewaltenteilung teilweise durch eine Gewaltenteilung zwischen Opposition und Regierungskoalition ersetzt. Die klare Trennung von Exekutive und Legislative wird durch den von den Länder-Exekutiven beschickten, aber selbst legislativ tätigen Bundesrat aufgehoben. Dies wird in der juristischen Literatur als "Durchbrechung der Gewaltenteilung" bezeichnet. Gleiches gilt für die Möglichkeit ministerieller Verordnungen. Diese sind (anders als der spezifisch deutsche Bundesrat) in fast allen Ländern der Welt üblich und sind sinnvoll, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und den Bundestag nicht mit kleinen Detailvorschriften zu überlasten.



Eine weitere Brechung des Gewaltenteilungsprinzips ergib sich durch die sehr starke Stellung des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses gehört eindeutig der Judikative an, kann aber Entscheidungen mit Gesetzeskraft erlassen, vgl. Art. 94 Abs. 2 GG. Damit greift ein Teil der Judikative in den Bereich der Legislative ein. Trotz dieser Machtfülle des Bundesverfassungsgerichtes hat es bisher von unrühmlichen Ausnahmen (Entscheidung über § 218 in der Form der sogenannten Fristenlösung am 25. Februar 1975) abgesehen durch den sog. judicial self restraint keine allzu großen tatsächlichen Verwerfungen in dem System der Gewaltenteilung gegeben.





Nach dem im Grundgesetz verankerten Demokratieprinzip erscheint es zunächst so, als ob jegliche Gewalt ausschließlich vom Parlament ausgeübt werden dürfte, da in Deutschland auf Bundesebene nur der Bundestag und auf Landesebene nur die Länderparlamente direkt vom Volk durch Wahl legitimiert sind. Die Grundregel "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" muss jedoch so verstanden werden, dass das Parlament Entscheidungen - auch mehrstufig - delegieren kann, da das Parlament z. B. nicht sämtliche Verwaltungshandlungen selber vornehmen kann. Dementsprechend sind Befugnisse der anderen Gewalten schon im Grundgesetz berücksichtigt. Dabei muss beachtet werden, dass nicht nur das Demokratieprinzip gilt, sondern es teilweise in einem Spannungsverhältnis etwa mit dem Rechtsstaatsprinzip steht.



Die vertikale Gewaltenteilung ist durch Artikel 20 Grundgesetz, der Deutschland als Bundesrepublik und Bundesstaat bezeichnet, sowie durch Artikel 79 Grundgesetz gesichert, in dem festgelegt wird, dass [e]ine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder [und/oder] die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung [verändert wird,] unzulässig ist. Auch die Aufteilung der Macht zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz festgelegt.



Die zeitliche Ebene ist durch die Festsetzung von Amtsperioden und regelmäßigen Wahlen (bedingt durch die Regierungsform Demokratie) festgelegt.



Die soziale Ebene wird durch Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Petitionsrecht gesichert.



Die dezisive Ebene wird durch die eben genannten Grundrechte und Artikel 21 Grundgesetz gesichert, der den Parteien die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes gibt.



Horizontale Ebene

Diagramm eines GewaltenteilungssystemsUnter der horizontalen Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der Macht im Staat auf die drei Bereiche gesetzgebende Gewalt (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und rechtsprechende Gewalt (Judikative), die voneinander funktional getrennt sind, aber gegenseitig kooperieren. Für dieses institutionelle Gefüge wird im Englischen der Begriff Checks and Balances gebraucht. Das politische System der USA ist ein gutes Beispiel für die horizontale Gewaltenteilung und gegenseitige Kontrolle der Gewalten.



Horizontale und vertikale Gewaltenteilung

Vertikale oder föderative Ebene

Unter der vertikalen oder föderativen Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der Gewalt zwischen Behörden, die für das ganze Land zuständig sind, und Behörden, die für ein kleineres Gebiet zuständig sind. Deutschland ist mit seinem Aufbau aus Bundesländern, die eigene Kompetenzen haben, ein gutes Beispiel.





Zeitliche oder temporale Ebene

Darunter versteht man die zeitliche Begrenzung der Dauer, für die eine Person ihr Amt oder Mandat bekommt. Gewählte Repräsentanten müssen sich in regelmäßigen (und möglichst nicht zu langen) Abständen immer wieder der Wahl des Volkes stellen und somit mittelfristig genau dem Willen der Wähler folgen. Durch einen festgelegten Wahlzyklus (und damit auch der Möglichkeit der Abwahl) wird außerdem sichergestellt, daß sich kein "Machtfilz" um ein politisches Amt bildet.





Soziale Ebene

Soziale Gewaltenteilung bedeutet, dass allen Bürgern ermöglicht wird, politische Positionen im Staat zu erreichen. Die Auswahl dafür erfolgt allein anhand der Qualifikation der Person für ein Amt, also in fairer Konkurrenz mit Rechtsgleichen. Dies ermöglicht die Existenz einer "offenen Gesellschaft", in der nicht eine einzelne Schicht die politischen Ämter bekleidet.





Dezisive Ebene

Darunter versteht man die Aufteilung der Entscheidungen (dezisive Ebene=Entscheidungsebene) zwischen beispielsweise Regierung, Parteien, Medien, Gewerkschaften oder anderen Interessenverbänden. Hier wird durch die Mitwirkung dieser Gruppen die Macht einer einzelnen Gruppe, vor allem der Regierung, eingeschränkt.





Konstitutionelle Ebene

In den modernen Staaten werden die Entscheidungsspielräume durch eine Verfassung eingeschränkt, die nur durch eine Zweidrittelmehrheit - oder teilweise (Verfassungskern, Freiheitliche demokratische Grundordnung) überhaupt nicht - geändert werden kann.





Medien als "vierte Gewalt"

Aufgrund ihres großen Einflusses in modernen Demokratien werden die Medien manchmal als vierte Gewalt bezeichnet. Sie kontrollieren die Staatsgewalt, womit sie praktisch Teil der Gewaltenteilung werden. Sie unterliegen keiner staatlicher Kontrolle (Zensur), aber den wirtschaftlichen und politischen Interessen der Verleger bzw. Sendereigentümer.



Als vierte Gewalt könnte man allerdings auch andere Mächte bezeichnen, zum Beispiel die Wirtschaft und Gewerkschaften, die über ihre Interessenvertreter (Lobbyisten) auf die Politiker und Funktionäre massiv einwirken.







Lobbyismus in Deutschland

Kritiker behaupten, dass die Lobby und die Interessengruppen wie z.B. die Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die fünfte Macht im Lande sind. Sie beeinflussen durch ihre Macht die Abstimmungen im Bundestag. 2006 sind beim Bundestag 1952 Lobbyverbände eingetragen, 1995 waren es noch 1538. So stehen jedem Abgeordneten des Bundestages ca. 2,5 Lobbyisten gegenüber.
2006-07-26 03:55:56 UTC
Also es gibt die Legislative, die Exekutive und die Judikative.

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die Exekutive ist die ausführende Gewalt, die Judikative ist die richterliche Gewalt. Bundesrat, Bundestag und die Justiz. Einfach erklärt: einer sagt wie es gemacht wird, der andere macht die arbeit und überprüft sie z.B. die Polizei, Gemeinden, Länder, wer dagegen verstößt wird vom Richter bestraft.
A L
2006-07-23 10:44:03 UTC
es ist nicht "Justiz" sondern Judikative, Chef ist seit November Angela Merkel von der CDU, aber sie ist den Bundestag (Parlament verantwortlich.

Protokollarisch ist der Präsident der wichtigste Mann im Staat (Horst Köhler), 2. der Bundestagpräsident (Norbert LAmmert) und Merkel kommt dann am 3. Platz.
wolf
2006-07-19 05:58:08 UTC
genaue Informationen bekommst du über www.bundestag.de

Deutschland ist eine Demokratie und der "Chef" sollte das Volk sein.
Mu6
2006-07-26 10:47:06 UTC
hast ja schon eine Mege Antworten und Anregungen bekommen.

Eines muß man aber auch noch wissen --Helmut Kohl hat den Vorauseilenden Gehorsam der Parlamentarier eingeführt. Alle haben also schon das gemacht was der Kanzler vorhatte zu tun, bevor



er/sie

es bekannt gab. Wer als frühester vorausgeeilt ist der bekommt 2 Punkte bei Yahoo Clever.
firstclass
2006-07-19 05:55:29 UTC
Legislative Exekutive und Justiz heisst das auf deutsch.



wenn du jetzt zu google gehst, wirst du tonnenweise antworten finden


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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