Frage:
was tun, wenn selbst der Abteilungsleiter einer landratsamtsbehörde nicht auf Briefe reagiert?
2007-05-30 04:57:52 UTC
Es wurde um Akteneinsicht gebeten, 2 mal per eingeschriebenem Brief
und mündlich mit Zeugen, einer Mitarbeiterin vorgetragen, diese verwies auf die Schriftform, jedoch keinerlei Reaktion.
Zehn antworten:
kleines_zotteltier
2007-05-30 05:09:15 UTC
Jeder Abteilungsleiter hat einen Vorgesetzten (Amtsleiter).. Wenn der Abteilungsleiter bisher nicht reagiert hat, wird er auch weitere Briefe ignorieren. An den Amtsleiter wenden, Kopien der Schreiben befügen, wenn dies auch nichts bringen sollte, Dienstaufsichtsbeschwerde an die übergeordente Behörde.
horsch
2007-05-30 15:09:13 UTC
Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen!
Luis R
2007-05-30 12:44:05 UTC
===Auf exekutiver Ebene

Den Landrat persölich anschreiben und ihm das Schildern





===Auf Abgeordneten- oder Parteiebene

Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit über den lokalen Abgeordneten im Kreistag Druck zu machen. Ein Abgeordneter oder eine Partei kann eine Anfrage an die Behörden stellen und um eine Stellungnahme bitte.



===Auf Landesebene

Desweiteren gibt es dann noch das Petitionsrecht. Das gibt es auf Bundes, wie auch auf Landesebene. Da würde ich mal auf der Webseite deines Landesparlaments nachschauen.



===Die vierte Macht im Staat

Und wenn alle Stricke reissen würd ich mal in der Lokalredaktion deiner Zeitung anrufen. Wenns eine riesen Sauerei ist, die du da zu Klären haben willst, dann gibts ja auch noch diverse Fernsehsendungen die solche Missstände aufzeigen. (Politmagazine etc).
Stefan H
2007-05-31 13:51:39 UTC
Nun, die Frage ist, ob du selber im Verfahren beteiligt bist!





§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (ist in anderen Bundesländern aber genauso geregelt, außer in bayern vielleicht*lol)



Akteneinsicht durch Beteiligte



(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht.



(2) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit durch sie die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt, das bekannt werden des Inhalts der Akten dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder soweit die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheimgehalten werden müssen.



(3) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.



In diesem Sinne....
Stefan R
2007-06-05 11:30:52 UTC
Lass bitte die Kaffeeversion. Beamte dürfen keine Geschenke annehmen!



Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist schon ziemlich harter Tobak (auch wenn ich Dich verstehen könnte). Versuch es mit der nächsthöheren Behörde (das dürfte dann der Bezirk oder die Kommunalaufsicht sein - je nach Bundesland). Ein freundliches Schreiben, auch wenns schwerfällt (der nächste Vorgesetzte kann ja nichts dafür!), in dem Du das bisherige Verfahren schilderst und das Du da nicht weiterkommst. Am besten Du gibst Deine Telefonnummer an. Bei mir hat sich der Angeschriebene zwei Tage später gemeldet und micht gebeten, ihn persönlich anzurufen, wenn es weiterhin Probleme geben sollte. Und die waren dann tatsächlich nicht mehr vorhanden.



Stefan
Onkel Bräsíg
2007-06-03 20:39:41 UTC
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die nächste Instanz. Den Amtsleiter oder gleich an den Landrat!
Harry D
2007-06-02 19:42:51 UTC
Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landrat senden, Presse einschalten, evtl. Klage vor dem Verwaltungsgericht (keine Angst, die Prozesskostenbeihilfe übernimmt das!).
2007-05-30 12:24:11 UTC
So wie von Birgit H. vorgeschlagen Kaffee mitbringen würde ich auf jeden Fall bleiben lassen - das könnten die dort arbeitenden Beamten als Bestechung auslegen, Beamte dürfen nicht einmal Werbegeschenke von Firmen annehmen.



Vielleicht hast Du Dein Gesuch ja nicht überzeugend genug formuliert? In den allermeisten Fällen muss der Antrag auf Akteneinsicht ausführlich begründet werden, vielleicht hast Du das unterlassen und die haben Deinen Antrag nicht ernstgenommen?



Ich würde mal nachfragen, worin die Gründe liegen, dass Du noch nichts gehört hast, ob eventuell noch irgend etwas fehlt. Dann wirst Du ja hören, was die Dir zu sagen haben. Du kannst aber davon ausgehen, dass derartige Behörden in Deutschland personalmäßig unterbesetzt sind und sich monatelange Bearbeitungsrückstände ergeben.
Da Peg_E
2007-05-30 12:02:05 UTC
Immer wieder nerven. Manchmal ist das die einzige Art, wie man sein Recht bekommt. Du solltest mit deinen Belegen (Einschreiben) nochmal hingehen und den Abteilungsleiter verlangen. Dem zeigst du deine Beweise und verlangst die Akteneinsicht!!!



Ist eigentlich eine absolute Frechheit! Und das von einer Behörde...
birgit h
2007-05-30 12:03:41 UTC
Nocheinmal hingehen, mit Kopien der beiden eingeschriebenen Briefe und an Ort und Stelle um einen Termin bitten (beharren!). Aber immer schön höflich und freundlich bleiben, auch wenn's noch so schwer fällt. Vielleicht hilft auch ein Packerl Kaffee, als kleines Dankeschön für die "Bemühungen".



Viel Glück + Liebe Grüße


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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