In einigen Bundesländern sind für Bauten bis 10 m² keine Baugenehmigungen notwendig (also in Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg), jedoch sind diese Bauten Anzeigepflichtig. schließlich müssen die im Grundbuch nachgetragen werden, somit benötigst du dafür eine Bauzeichnung von einem Statiker oder Archtikten oder von einem Bauningenieur.
Bayern hat aber die wohl schärfsten Bauvorschriften in Deutschland, so solltest du dich liber vorher bei deinem zuständigen Gemeindeamt einmal umhören, was für gesetzliche Auflagen du erfüllen mußt.
Gleich für alle Bauten sind folgende Mindestanforderungen.
Darf in dem Gebiet, in dem du bauen möchtest auch gebaut werden? Das ist leider nicht immer der Fall, wenn in einem städtischen Bebauungsplan eine Veränderungssperre vorliegt, dann darf da für eine bestimmte Zeit bis zur amtlichen Aufhebung der Veränderungssperre, in dem betreffenden Gebiet nichts vom aktuellen Zustand verändert werden. Wie die Grenzen des Bebauungsplanes verlaufen kannst du in deinem Gemeindeamt eindehen, das sind öffentlich zugängliche Informationen. Die Größe der Bebauungspläne (Gebiete) können variieren. Ein Bebauungsplan, kann vier Häuser umfassen wie bei uns im Ort was mein Grundstück mitbetrifft, oder ein Bebauungsplan kann auch ganze Ortsteile oder mehrere Gemeinden umfassen.
Für deine Frage böte sich doch ein Carport an, das hat im Allgemeinen aber maximal nur zwei Wände, je nach örtlicher Bauvorschrift, dann solltest du um es von drei Seiten zu schützen an eventuell zwei Seiten mit Lebensbäumen (Conifeeren) umgeben, die du im Abstand von 1,5 m vom Gebäude, wie eine Hecke pflanzst, im Laufe der Zeit werden diese Lebensbäume größer und schützen den Carport wie eine natürliche Wand. Du kannst auch Sichtschutzwände benutzen, bloß durfen die nicht dichter als 2 m am Carport stehen, sonst gelten sie als Wand vom Carport.
Carports, sind Anzeigepflichtig, bedürfen aber zumeist keiner Baugenehmigung, das heißt, du mußt deiner Gemeindeverwaltung mitteilen daß du einen Carport bauen willst, du hast ein Anrecht darauf, verweigern werden sie es dir nur, wenn die Größe unverhältnismäßig zum Haus wäre, erwähne niemals, daß du es zweckentfremden willst (zum lagern von Holz), sonst wird es dir vieleicht nicht gestattet zu bauen.
Willst du aber einen Schuppen mit Tür und einem Fenster bauen, dann erkundige dich lieber genauer beim gemeindeamt, was zulässig ist oder nicht, denn jedes Gemeindeamt, jedes Bundesland hat unterschiedliche Baugesetze oder Bauvorschriften.
Wenn deinem Nachbarn das Errichten von Gebäuden gestattet ist muß das nicht unbedingt auch für dich zutreffen, denn bereits dein Nachbar könnte in einem andren Bebauungsplan erfaßt sein und dein Grundstück könnte ja einer Veränderungssperre unterliegen, gemäß des Bebauungsplanes wo dein Grundstück dazugehört.
Bei uns wurden früher viele Bauten illegal errichtet, jetzt belegt unser Gemeindeamt die einzelnen Bebauungspläne mit Veränderungssperren und macht Luftbildabgleiche, um zu überprüfen, was errichtet wurde und ob es für jedes errichtete Zusatzgebäude auch Genehmigungen oder Anträge gibt, wenn nicht, kann es durchaus möglich sein, bereits errichtete Gebäude wieder niederzureißen, das gilt auf für die Genehmigungsfreien Carports, wenn diese während einer Veränderungssperre errichtet wurden, daß paßierte letztes Jahr einem Nachbarn, der darf nicht nur seine Garage (Stahlbeton) abreißen, sondern auch zwei Carports. Er muß jetzt ein Bußgeld von mindestens 25.000 € berappen, zuzüglich zu den Abrißkosten. Nach Aufhebung der Veränderungssperre darf er aber die beiden Carport wieder errichten, auch die Garage, wenn er diese offiziell beantragt und genehmigen läßt.
Luftbildabgleiche werden von den Gemeinden nur alle 5 bis 50 Jahre gemacht, auch das variiert je nach der Personalstärke im Gemeindeamt.
Auch wenn der Vorbesitzer eines Grundstücks, vieleicht einige Gebäude illegal errichtet hat, muß der jetztige Grundeigentümer dafür geradestehen, so ist leider die Gesetzeslage, da kannst du nichts dagegen machen.
Klagen bringt oft nichts, die Gemeinden sitzen immer am längeren Hebel, denn die Haben sehr oft ältere Luftbildaufnahmen mit denen sie dir dann Nachweisen können, was illegal erichtet wurde und was nicht.
Eines kannst du aber sicher sein, den Bauämtern stehen noch hochauflösendere und aktuellere Luftbildaufnahmen oder Satelitenbilder zur Verfügung, als du bei Google Earth einsehen kannst, und die Satelitenbilder von Google Earth sind mindestens 5 Jahre alt.
Unser Gemeindeamt, hat zum Beispiel verfügt, daß alle Häuser in unserer Straße die keine Baugenehmigung für die angebrachten Rolläden an der Fassade zur Straße haben, diese bis Jahresende rückzubauen haben und auch die historischen Fenster wieder einzubauen haben, wie sie in der Luftbildaufnahme von August 1962 erstellt wurden.
Das bedeutet für mich, einerseits den Windfang und andererseits, fünf Fenster auszutauschen. Jedes Doppelglas einflügelige Fenster muß jetzt durch vierflüglige Fenster ausgetauscht werden, da mein Haus das letzte seiner Art ist, wie sie früher hier überall standen...der Denkmalschutz läßt grüßen, jedoch steht das Haus nicht unter Denkmalschutz.
Ich muß jetzt den Umbau beantragen zum Rückbau und zur ürsprünglichen Ausstattung, das wird mich etwa 30.000 € kosten....na dann Prost Mahlzeit!
Und was kann ich für Bausünden meiner Vorgänger? Nichts, ich habe es so auszuführen wie die Gemeindeverwaltung das will, weigere ich mich muß auch ich ein Bußgeld ab 25.000 € berappen oder Ersatzweise Erzwingungshaft. Das ist eben das Risiko eines Grundbesitzes.